Pächterwechsel

Sie müssen ihr Pachtobjekt aufgeben und wollen es in gute Hände übergeben? Dann beachten Sie bitte folgende Dinge:

Wir benötigen Ihre fristgerechte Kündigung des Pachtvertrages. Für die Beendigung ist ein ausgeglichenes Kundenkonto bzgl. Pacht und Nebenkosten erforderlich.

Bei Weitergabe von Bungalows oder Dauercamper-Parzellen, führen wir eine Prüfung unserer neuen Pächter vor. Setzen Sie uns daher unbedingt vorher über die Interessenten in Kenntnis. Wir benötigen zur Prüfung die persönlichen Daten anhand des Personalausweis sowie eine aktuelle Schufa-Auskunft.

Sofern es sich um einen Bungalow in den Dachsbergen handelt, ist zu beachten, dass sie den Bungalow nicht verkaufen. In dem Fall greift das Sachenrechtsbereinigungsgesetz wodurch Besonderheiten zu beachten sind. Treten Sie unbedingt vorher mit uns in Kontakt.

Bei Parzellen für Dauercamping prüfen wir ebenfalls potenzielle Neupächter. Sollte kein neuer Pächter gefunden werden, ist die Parzelle vollständig beräumt an uns zurück zu übergeben (Übergabeprotokoll). Ein Rückbau hat außerhalb der Saison zu erfolgen. Die Entsorgung ist auf eigene Kosten zu organisieren; sie darf nicht über die normalen Hausmüllbehälter erfolgen.