Gemäß den Pachtverträgen unserer Anlieger ist die Entsorgung von Hausmüll in haushaltsüblichen Mengen gestattet. Die Bewirtschaftung / Entsorgung erfolgt im Zeitraum Ostern bis Oktober.
Außerhalb der Saison (November bis März) findet grundsätzlich keine Abfallentsorgung statt. Die Behälter werden daher für die kalte Jahreshälfte eingezogen und auf den zentralen Abfallplatz verbracht. Die Tonnen, werden zum Saisonstart wieder bereitgestellt.
Die Kosten für Hausmüll, der außerhalb dieses Zeitraums anfällt, wird auf die Anlieger im Zuge der Neben- bzw. Betriebskostenabrechnung umgelegt. Sofern Hausmüll die haushaltsüblichen Mengen in der Saison überschreitet, wird der unübliche Teil ebenfalls auf alle Anlieger umgelegt.
Zuwiderhandlungen (illegale Abfallentsorgung) führen zur Weiterberechnung der Entsorgungskosten auf den Verursacher. Darüber hinaus werden Verwarngeldern erhoben. In schweren Fällen oder Wiederholungsfällen kann es zur Sonderkündigung kommen!

